BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: so funktioniert sie
Wer gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist, wie der Antrag abläuft und welche Fehler die Förderung kosten. Die Richtlinie läuft in ihrer aktuellen Form am 31.12.2026 aus.
Was wird gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dazu gehören auch die Themen, die die meisten Betriebe gerade am stärksten drücken: Fachkräfte gewinnen und Neukunden planbar gewinnen.
Gefördert wird die Beratung, also Analyse, Konzept und konkreter Fahrplan. Laufende Kosten der späteren Umsetzung, etwa Werbebudget, sind nicht Teil der Förderung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- 80 % der förderfähigen Beratungskosten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier
- 50 % im übrigen Bundesgebiet, einschließlich Berlin und der Region Leipzig
Maßgeblich ist der Standort Ihres Unternehmens, genauer die Postleitzahl, nicht nur das Bundesland. Welcher Satz für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch in wenigen Minuten.
Wer ist förderfähig?
- Kleine und mittlere Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Auch Kleinunternehmer
- Unternehmen, die bei Antragstellung höchstens ein Jahr alt sind, führen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner
Einschränkungen gibt es für einzelne Berufsgruppen, etwa Heilberufe. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht; bewilligt wird im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Antrag stellen — online beim BAFA, bevor die Beratung beauftragt wird oder beginnt.
- Informationsschreiben abwarten — erst danach darf der Beratungsvertrag unterschrieben werden.
- Beratung durchführen — höchstens fünf Tage bzw. 40 Stunden je geförderter Beratung.
- Verwendungsnachweis einreichen — elektronisch, spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, mit Beratungsbericht und bezahlter Rechnung.
- Zuschuss erhalten — das BAFA zahlt den Zuschuss nach Prüfung direkt an Ihr Unternehmen aus.
Bei uns gilt: Kein Vertrag ohne BAFA-Zusage. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen, unterschrieben wird erst, wenn die Zusage vorliegt.
Vorgangsnummer und Bearbeitungsstand
Die Vorgangsnummer ist das Aktenzeichen Ihres Antrags. Sie steht auf dem Informationsschreiben, das Sie nach dem Online-Antrag vom BAFA erhalten. Bewahren Sie sie gut auf, Sie brauchen sie mehrfach:
- Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand: Nennen Sie dem BAFA immer die Vorgangsnummer, sonst kann Ihr Antrag nicht zugeordnet werden.
- Beim Verwendungsnachweis: Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis werden Ihrem Vorgang zugeordnet.
- Bei der Auszahlung: Der Zuschuss wird zu diesem Vorgang ausgezahlt.
Wichtig: Die Vorgangsnummer ist noch keine Bewilligung. Erst mit dem Informationsschreiben darf der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Ausgezahlt wird nach Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises. Wenn wir Sie begleiten, behalten wir Vorgang und Fristen für Sie im Blick.
Hinweis: Diese Seite betrifft die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Für andere BAFA-Programme, etwa Heizung oder Elektromobilität, gelten eigene Verfahren.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Höchstens zwei geförderte Beratungen pro Kalenderjahr und höchstens fünf während der gesamten Laufzeit der Richtlinie.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Richtlinie läuft in ihrer aktuellen Form am 31.12.2026 aus. Wer sich die heutigen Fördersätze sichern will, muss den Antrag vorher stellen, und zwar früh genug, damit das Informationsschreiben vorliegt, bevor die Beratung beginnt.
Die häufigsten Fehler
- Vertrag zu früh unterschrieben: Wer vor dem Informationsschreiben beauftragt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
- Beratung vor dem Antrag begonnen: Gefördert wird nur, was nach Antragstellung startet.
- Frist für den Verwendungsnachweis verpasst: Sechs Monate nach dem Informationsschreiben ist Schluss.
- Umsetzung statt Beratung abgerechnet: Werbebudget oder Software sind keine Beratungsleistung.
- Förderregion falsch eingeschätzt: Die Postleitzahl entscheidet, nicht das Bundesland allein.
So nutzen unsere Kunden die Förderung
Wir beraten Betriebe beim Aufbau eines Recruiting- und Vertriebssystems und setzen es danach mit ihnen um. Die Beratung ist über das BAFA förderfähig, mit Geld-zurück-Garantie. Wählen Sie Ihre Branche:
Häufige Fragen
Was ist die BAFA-Vorgangsnummer?
Die Vorgangsnummer ist das Aktenzeichen Ihres Förderantrags. Sie steht auf dem Informationsschreiben des BAFA und wird für Rückfragen und für den Verwendungsnachweis benötigt.
Wie erfahre ich den Bearbeitungsstand meines BAFA-Antrags?
Wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer an das BAFA. Ohne Vorgangsnummer kann Ihr Antrag nicht eindeutig zugeordnet werden.
Darf ich die Beratung beginnen, bevor das Informationsschreiben da ist?
Nein. Wer den Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben unterschreibt oder die Beratung vorher beginnt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatung?
80 % der förderfähigen Beratungskosten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 % im übrigen Bundesgebiet.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Richtlinie läuft in ihrer aktuellen Form am 31.12.2026 aus. Der Antrag muss vorher gestellt werden.
Offizielle Informationen: BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU