Versicherungs- & Finanzmakler · Sachsen

Volle Kalender, planbarer Mandantenzulauf — auch für Versicherungsmakler, Finanzberater und Vermögensverwalter in Sachsen

Antriebswerk baut Versicherungs- und Finanzdienstleistern in Sachsen ein System, das planbar Berater und Mandanten liefert – Analyse & Fahrplan zu 80 % vom Staat finanziert, solange die BAFA-Richtlinie noch läuft.

80%BAFA-Zuschuss in Sachsen
31.12.26Frist der Förderrichtlinie
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Kostenlose Analyse

Wir prüfen Ihre Ausgangslage und den Fördersatz für Versicherungsmakler, Finanzberater und Vermögensverwalter in Sachsen.

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Förderfähiger Fahrplan

Sie erhalten einen konkreten Umsetzungsplan – zu 80 % vom Staat über BAFA finanziert.

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Umsetzung

Wir setzen das System für Sie um — planbarer Zulauf statt Zufall.

Bundesweit tätig — auch in Sachsen

Antriebswerk hat seinen Sitz in Herford und arbeitet deutschlandweit mit Versicherungs- und Finanzdienstleistern (Makler, Berater, Vermögensverwaltung) zusammen — auch mit Unternehmen in Sachsen und Umgebung. Die Zusammenarbeit läuft remote per Video und Telefon, wie bei den meisten BAFA-geförderten Beratungen üblich; ein persönlicher Termin ist auf Wunsch möglich.

Abgedeckte Städte in Sachsen

Antriebswerk deckt in Sachsen aktuell 5 Städte ab: Chemnitz, Dresden, Görlitz, Plauen, Zwickau.

Häufige Fragen — Sachsen

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss in Sachsen?

80% der Beratungsleistung. Der Fördersatz richtet sich nach dem Bundesland des Unternehmenssitzes, nicht nach der einzelnen Stadt.

Arbeitet Antriebswerk auch vor Ort in Sachsen?

Antriebswerk ist bundesweit tätig – die Zusammenarbeit läuft remote per Video und Telefon, wie bei den meisten BAFA-geförderten Beratungen üblich. Ein Vor-Ort-Termin ist auf Wunsch möglich.

Wie schnell kann ein Unternehmen in Sachsen starten?

Nach dem kurzen Fördercheck und einem Erstgespräch dauert die BAFA-Antragsstellung in der Regel wenige Tage. Die Förderrichtlinie läuft aktuell befristet bis 31.12.2026.

Jetzt Fördercheck für Sachsen starten

Kostenlos, in 2 Minuten, unverbindlich — solange die BAFA-Richtlinie noch läuft (befristet bis 31.12.2026).